Nachvollziehbarkeit

Quellen

Das künftige Quellenverzeichnis mit Qualitäts- und Sicherheitsstufen.

Nachvollziehbarkeit

Was gilt als belegt?

Gesichert sind Aussagen aus amtlichen Quellen, Archivinventaren, zeitgenössischen Statistiken oder wissenschaftlichen Editionen. Gut belegte Aussagen stützen sich auf institutionelle Quellen oder mehrere seriöse Sekundärquellen.

Plausible Einordnungen werden als solche benannt. Offene Fragen bleiben sichtbar und werden nicht durch präzise klingende Zahlen, Kartenpunkte oder Eigentumsannahmen ersetzt.

A
amtlich oder primär belegt
B
institutionell oder mehrfach gestützt
C
lokal oder sekundär zu prüfen
offen
noch nicht belastbar geklärt

Veröffentlichung

Quellen, Rechte und Aktualität

Eine Quelle belegt nicht automatisch jede Aussage, die sich aus ihr ableiten ließe. Besonders bei heutigen Personen, Bewohnern und Eigentumsverhältnissen wird nur der tatsächlich bestätigte Umfang veröffentlicht.

Bilder, Karten und Dokumente erscheinen erst mit geklärten Nutzungsrechten. Externe Websites werden mit Ziel und Datenstand gekennzeichnet.